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Information zu den Urnengemeinschaftsgräbern auf den Friedhöfen in Dorndorf und Dietlas

Krayenberggemeinde, den 26. 09. 2016

Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Urnengemeinschaftsanlagen durch die Gemeindeverwaltung erstellt und unterhalten werden.

Wir bitten daher davon abzusehen, Grabschmuck, Blumen, Vasen etc. auf den Anlagen abzulegen, weil dadurch die bestehende Bepflanzung bzw. Grasfläche beschädigt und/ oder beeinträchtigt wird. Dieses Vorgehen belastet zusätzlich unseren Bauhof und verursacht obendrein Kosten. Ausnahmsweise gestatten wir die Ablage von Grabschmuck anlässlich von Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen außerhalb des Rahmens und für die Dauer von maximal zwei Wochen. Danach muss der Grabschmuck von den Angehörigen entfernt werden.

Unerlaubt abgelegte Blumen, Gestecke u.a. werden unangekündigt entfernt.

Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis.

 

Ihre Friedhofsverwaltung