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Verkehrssicherung

Gefahr durch Bäume, Sträucher und Hecken im öffentlichen Verkehrsraum

 

Aus gegebenen Anlass wollen wir darüber informieren, welche Pflichten Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer ha­ben, um die Verkehrssicherheit rund um ihr Grundstück sicherzustellen. Irrtümlicher­weise wird immer wieder davon ausgegangen, dass die Verkehrssicherungspflicht nur die winterliche Räum- und Streuarbeit betrifft. Um Gefahren für Dritte zu vermeiden, sind aber auch Pflegemaßnahmen an bestehenden Anpflanzungen notwendig.

 

Sträucher überwachsen den Gehweg

 

Im Einzugsgebiet der Gemeinde Krayenberggemeinde gelten die Straßenreinigungssatzung und die Ord­nungsbehördlichen Verordnungen über die Abwehr von Gefahren, welche als Grundlage für die kommunale Verkehrssicherungspflicht dienen.

 

Hier wird beispielsweise geregelt, dass Straßen ungehindert befahr- und begehbar sein müssen. Für die Sicherung allgemeiner Gefahrenstellen ist in erster Linie die Gemeinde zu­ständig und handlungsverpflichtet. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Anlieger auf selbst geschaffene Gefahren­quellen, wie beispielweise die über den Gartenzaun gewachsene Hecke, hingewiesen werden müssen. Derartige Sträucher, Hecken oder auch Bäume können da schnell zu einer ernstzunehmen­den Gefahr werden. Wird das Sichtfeld für die Verkehrsteilnehmer behindert, können die Anlieger zum Rückschnitt ver­pflichtet werden. In den Ordnungsbehördlichen Verordnungen ist zudem geregelt, dass Grünschnitt nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen darf. Der Be­wuchs darf außerdem die Anlagen der Straßenbeleuchtung, sowie die Ver- und Entsorgung nicht beein­trächtigen. „Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindes­tens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten wer­den.“ Da die persönlichen Interessen der Gemeinschaft untergeordnet werden müssen, sind Sicht- oder Lärmschutzabsichten unzulässig.

Wir bitten daher unsere Bürgerinnen und Bürger die Gegebenheiten im eigenen Zuständigkeitsbereich zu prüfen und gegebenenfalls einen Rückschnitt vorzunehmen, um mögliche Gefahren frühzeitig abzuwenden. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns!

 

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an unsere Sachbearbeiterin Frau Steffens wenden.

Frau Steffens

Sachgebiet Ordnung

036963/23732