Verkehrssicherung
Gefahr durch Bäume, Sträucher und Hecken im öffentlichen Verkehrsraum
Aus gegebenen Anlass wollen wir darüber informieren, welche Pflichten Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer haben, um die Verkehrssicherheit rund um ihr Grundstück sicherzustellen. Irrtümlicherweise wird immer wieder davon ausgegangen, dass die Verkehrssicherungspflicht nur die winterliche Räum- und Streuarbeit betrifft. Um Gefahren für Dritte zu vermeiden, sind aber auch Pflegemaßnahmen an bestehenden Anpflanzungen notwendig.
Im Einzugsgebiet der Gemeinde Krayenberggemeinde gelten die Straßenreinigungssatzung und die Ordnungsbehördlichen Verordnungen über die Abwehr von Gefahren, welche als Grundlage für die kommunale Verkehrssicherungspflicht dienen.
Hier wird beispielsweise geregelt, dass Straßen ungehindert befahr- und begehbar sein müssen. Für die Sicherung allgemeiner Gefahrenstellen ist in erster Linie die Gemeinde zuständig und handlungsverpflichtet. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Anlieger auf selbst geschaffene Gefahrenquellen, wie beispielweise die über den Gartenzaun gewachsene Hecke, hingewiesen werden müssen. Derartige Sträucher, Hecken oder auch Bäume können da schnell zu einer ernstzunehmenden Gefahr werden. Wird das Sichtfeld für die Verkehrsteilnehmer behindert, können die Anlieger zum Rückschnitt verpflichtet werden. In den Ordnungsbehördlichen Verordnungen ist zudem geregelt, dass Grünschnitt nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen darf. Der Bewuchs darf außerdem die Anlagen der Straßenbeleuchtung, sowie die Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen. „Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.“ Da die persönlichen Interessen der Gemeinschaft untergeordnet werden müssen, sind Sicht- oder Lärmschutzabsichten unzulässig.
Wir bitten daher unsere Bürgerinnen und Bürger die Gegebenheiten im eigenen Zuständigkeitsbereich zu prüfen und gegebenenfalls einen Rückschnitt vorzunehmen, um mögliche Gefahren frühzeitig abzuwenden. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns!
Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an unsere Sachbearbeiterin Frau Steffens wenden.
Frau Steffens
Sachgebiet Ordnung
036963/23732