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Reparaturbonus 3.0 startet zum 15. Juni in Thüringen

Krayenberggemeinde, den 16. 06. 2023

Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert:

 

Reparaturbonus 3.0 startet zum 15. Juni in Thüringen

Umweltministerium und Verbraucherzentrale: Für Reparatur von Elektrogeräten können Thüringer:innen wieder Bonus beantragen 

Umweltministerium und Verbraucherzentrale läuten zum 15. Juni die dritte Projektphase des Reparaturbonus Thüringen ein. Wer sein Elektrogerät reparieren lässt statt es zu entsorgen und einen Antrag bei der Verbraucherzentrale Thüringen einreicht, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet. Der Reparaturbonus startete bereits 2021. In den vergangenen zwei Jahren wurden fast 20.000 Anträge bewilligt – aus allen Ecken Thüringens.

Dazu erklärt Umweltminister Bernhard Stengele: „Für uns ist beides wichtig: Im Bund und in der EU auf mehr Recht auf Reparatur hinzuarbeiten und gleichzeitig im Land das Tüfteln und Reparieren zu belohnen. Wir freuen uns über das große Interesse an dem Bonus. Denn so schonen wir die Umwelt und Geldbeutel. Jedes Elektrogerät, das nicht weggeworfen wird, hilft gegen immer größere Müllberge. Und indem hier vor Ort repariert wird, sichern wir Arbeitsplätze in den Werkstätten.“

Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, ergänzt: „In Runde zwei des Reparaturbonus haben uns fast doppelt so viele Anträge erreicht wie in der erfolgreichen Pilotphase. Viele Antragstellende gaben an, sich nur deshalb für eine Reparatur entschieden zu haben, weil es den Reparaturbonus gibt. Das Erfolgsprojekt zeigt: Die Menschen in Thüringen wollen reparieren um Ressourcen zu schonen und Geld zu sparen. Deswegen macht sich auch die Verbraucherzentrale für eine bessere Reparierbarkeit von Elektrogeräten stark.“

Die Förderung liegt auch dieses Jahr wieder bei maximal 100 Euro pro Thüringer:in pro Jahr. Eine Reparatur kann im Fachhandel, in Werkstätten oder in Repair-Cafés umgesetzt werden. Der Reparaturbonus 3.0 hat ein Volumen von 600.000 Euro. Spitzenreiter beim Reparaturbonus sind bisher mit rund einem Viertel der reparierten Geräte Mobiltelefone. Darauf folgen Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kaffeemaschinen und Laptops.

 

In Repair-Cafés Reparaturen ab 25 Euro gefördert

Repair-Cafés und -initiativen erweitern seit vergangenem Jahr das Angebot für Reparaturen und leiten an, eine Reparatur selbstständig durchzuführen. Das Ersatzteil muss meist selbst gekauft und ins Repair-Café mitgebracht werden. Weil die Kosten für die benötigten Ersatzteile häufig niedrig sind, wurde die Mindest-Rechnungssumme hier auf 25 Euro abgesenkt. Wichtig: Für Reparaturen in Werkstätten, in Elektronik-Fachmärkten oder bei Kundendiensten gilt hingegen: Die Rechnungssumme (brutto) muss mindestens 50 Euro betragen, um den Bonus erhalten zu können.

Neu in diesem Jahr ist eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts durch das Fraunhofer Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) in Berlin.

 

So funktioniert der Thüringer Reparaturbonus 3.0:

 

  • Auf www.reparaturbonus-thueringen.de den Online-Antrag ausfüllen und Rechnung sowie Zahlungsbeleg hochladen.
  • Wer ein Repair-Café besucht hat, muss einen sogenannten Laufzettel des jeweiligen Cafés hochladen sowie Rechnung und Zahlungsbeleg für das Ersatzteil.
  • Mit dem Online-Antrag wird gleichzeitig ein Benutzerkonto angelegt. Dort können der Bearbeitungsstatus eingesehen, Daten geändert und Dokumente nachgereicht werden.
  • Ist der Antrag bewilligt oder abgelehnt, erhalten die Antragsstellenden eine E-Mail. Das Geld wird auf das angegebene Konto überwiesen.  
  • Fragen zum Bonus? Auf www.reparaturbonus-thueringen.de finden sich Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs). Nutzen Sie auch gern unsere Reparaturbonus-Hotline: 0361 555 14 35 (Mo. bis Fr., 13 bis 15 Uhr)

Hintergrund

 

In Runde zwei des Reparaturbonus wurde die Hälfte der Reparaturen von Fachhändlern durchgeführt, zu einem Viertel von Werkstätten, aber auch in Repair-Cafés. Häufigstes Kaufjahr der Geräte war 2018, es gab eine statistische Häufung bei den Kaufjahren 2015 bis 2020. Hier zeigt sich die Bedeutung der durch Thüringen eingebrachten Bundesratsinitiative, die sich mit den laufenden Bemühungen der EU verzahnt: Reparierbarkeit soll künftig schon beim Produkt-Design berücksichtigt werden.